Kostenerstattungsverfahren

Sie sind gesetzlich versichert und möchten eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis beginnen? Über das Kostenerstattungsverfahren ist das möglich – Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft.

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Das Kostenerstattungsverfahren greift, wenn Sie bei Vertragstherapeuten (Therapeuten mit Kassensitz) keinen zeitnahen Therapieplatz finden. In diesem Fall übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis – Sie müssen also nicht in Vorkasse treten, wenn der Antrag genehmigt ist.

Rechtliche Grundlage: Nach § 13 Abs. 3 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die Kasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann. Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA regelt die Details zur Bedarfsfeststellung und zum Antragsverfahren.


So läuft das Verfahren ab

1. Erstgespräch & Sprechstunde

Zunächst finden psychotherapeutische Sprechstunden in meiner Praxis statt (bis zu 6 Sitzungen à 25 Min.). Hier klären wir gemeinsam, ob eine Therapie angezeigt ist und ob systemische Therapie für Ihr Anliegen der richtige Ansatz ist.

2. Nachweis der Dringlichkeit

Sie weisen gegenüber Ihrer Krankenkasse nach, dass Sie bei mindestens 3–5 Vertragstherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bekommen haben. Dokumentieren Sie die Absagen (Name, Datum, Wartezeit). Ich unterstütze Sie dabei mit einer formlosen Bescheinigung über die Behandlungsnotwendigkeit.

3. Antragstellung bei der Kasse

Gemeinsam stellen wir den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Folgende Unterlagen werden eingereicht:

  • PTV-11-Formular (Befundbericht der Sprechstunde)
  • Nachweis der erfolglosen Therapeutensuche
  • Bescheinigung über Diagnose und Behandlungsnotwendigkeit
  • Formloser Antrag auf Kostenerstattung

4. Genehmigung & Therapiebeginn

Die Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt in der Regel innerhalb von 3–5 Wochen. Nach der Genehmigung beginnt die Therapie – die Kosten werden direkt zwischen mir und Ihrer Krankenkasse abgerechnet.


Therapieumfang

BehandlungsformSitzungenDauer pro Sitzung
Kurzzeittherapie (KZT 1)12 Sitzungen50 Minuten
Kurzzeittherapie (KZT 2)12 Sitzungen (Verlängerung)50 Minuten
Langzeittherapie (LZT)36 Sitzungen50 Minuten
Langzeittherapie (Verlängerung)bis zu 48 Sitzungen insgesamt50 Minuten

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Kasse den Antrag ablehnt? In manchen Fällen lehnen Krankenkassen den Antrag zunächst ab. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen – häufig mit Erfolg. Ich berate Sie gerne zu den nächsten Schritten.

Muss ich in Vorkasse gehen? Nein. In der Regel wird die Genehmigung so erteilt, dass ich direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechne. Sollte Ihre Kasse eine Erstattung bevorzugen, legen Sie die Rechnung dort vor und erhalten den Betrag zurück.

Wie lange dauert die Therapeutensuche als Nachweis? Versuchen Sie innerhalb von 2–4 Wochen Termine bei mehreren Vertragstherapeuten zu erhalten. Halten Sie Wartezeiten von über 3–6 Monaten schriftlich fest. Die Terminservicestelle (116 117) kann ebenfalls als Nachweis dienen, wenn dort keine zeitnahen Termine vermittelt werden können.

Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt? Nein. Für Psychotherapie ist in Deutschland keine Überweisung erforderlich. Sie können sich direkt an mich wenden.


Unterstützung beim Antrag

Ich begleite Sie durch das gesamte Kostenerstattungsverfahren und helfe Ihnen bei der Zusammenstellung aller Unterlagen. Sprechen Sie mich einfach an.

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