Kosten

Privatversicherte / Beihilfe

Wenn Sie privat krankenversichert sind oder Beihilfe erhalten, können die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) abgerechnet werden. Zusätzlich zu den Gebühren für Sitzungen können noch weitere Kosten anfallen, zum Beispiel für Testungen oder psychopathologische Befunde. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehle ich, vorab Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zu kontaktieren, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Selbstzahlende

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für Ihre Therapie privat zu tragen, sind (im Gegensatz zur Kostenübernahme durch Versicherungen) keine Anträge oder bürokratischen Prozesse nötig. Ein weiterer Vorteil kann darin bestehen, dass die Behandlung nicht als Eintrag in Ihrer Krankenkassenakte erscheint. Das ist für manche Personen hilfreich – etwa wenn Sie perspektivisch eine Verbeamtung ins Auge fassen, einen Versicherungswechsel anstreben oder in der Zukunft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten.

Die Kosten ergeben sich auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (kurz GOP) und belaufen sich auf 130 Euro pro 50minütiger Therapiesitzung. Um den Verlauf der Behandlung und Veränderungen Ihres Befindens sowie Ihrer Lebensumstände zu beobachten, erhebe ich zudem alle 3 Monate einen psychopathologischen Befund, dessen Kosten bei 33,52 Euro liegen (Ziffer 801a, 2,3facher Satz gem. Gebührenordnung). In Absprache mit Ihnen können auch psychometrische Testungen in Form von Fragebögen oder standardisierten Interviews durchgeführt werden. Die Kosten hierzu variieren je nach Test.

Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Da ich als Privatpraxis keinen Kassensitz habe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Übernahme der Therapiekosten ist aber im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Einen Antrag auf Kostenerstattung dürfen Sie dann stellen, wenn Sie nachweislich dringend eine Psychotherapie benötigen und keinen Therapieplatz mit einer zumutbaren Wartezeit und in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort gefunden haben. Als "nicht zumutbar" gelten Wartezeiten, die mehr als drei Monate betragen. Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Psychotherapie von Ihnen selbst gestellt werden. Die Beantragung kann aufwendig und zeitintensiv sein. Es werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:

 

Informationen zum Ablauf können auch diesem Dokument der Bundespsychotherapeut:innenkammer entnommen werden:

https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/meldungen/2017/BPtK_Patienteninfo_Kostenerstattung.pdf